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   OLG Koblenz, 16.02.1995 - 14 W 87/95   

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OLG Koblenz, 16.02.1995 - 14 W 87/95 (https://dejure.org/1995,11483)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 16.02.1995 - 14 W 87/95 (https://dejure.org/1995,11483)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 16. Februar 1995 - 14 W 87/95 (https://dejure.org/1995,11483)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1996, 210
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Koblenz, 19.08.1999 - 14 W 549/99

    Bestellung für den Berufungsrechtszug nach wirksamer Berufungsrücknahme des

    Ob für den Antrag nach § 515 Abs. 3 ZPO zu Recht eine 13/10 Prozessgebühr aus dem Kostenwert festgesetzt wurde, steht nicht zur Entscheidung an, weil es insoweit an einem Rechtsmittelangriff des Beklagten fehlt (vgl. jedoch zum Problem Senat in MDR 1996, 210, 211 - sowie Senatsbeschluss vom 3. November 1998 - 14 W 690/98).
  • OLG Köln, 22.08.2001 - 17 W 241/01
    Nach anderer Auffassung (vgl. OLG Schleswig, Beschl. vom 26.3.1996 - 9 W 37/96 - in: OLGR 1996, 239 - sowie vom 22.5.1996 - 9 W 36/96 - in: OLGR 1996, 253; OLG Koblenz, Beschl. vom 16.2.1995 - 14 W 87/95 - in: MDR 1996, 210 - sowie vom 19.8.1999 - 14 W 549/99 - in: AnwBl. 2000, 261; OLG Oldenburg, Beschl. vom 17.10.1998 - 6 W 100/98 - in: OLGR 1999, 31; OLG Köln, Beschl. vom 3.6.1997 - 25 WF 63/97 - in: OLGR 1997, 307; OLG München, Beschl. vom 26.1.1999 - 11 W 625/99 - in: MDR 1999, 568 m.w.N.; Hartmann, Kostengesetze, 30. Aufl., § 37 BRAGO Rdnr. 42 m.w.N.) fehlt es regelmäßig an der Erstattungsfähigkeit solcher Kosten.
  • OLG Koblenz, 22.04.1999 - 15 WF 138/99

    Beauftragung eines Rechtsanwalts vor Zugang der Berufungsbegründung; Gewährung

    Anderes gilt nur dann, wenn die Berufung nur zur Fristwahrung eingelegt ist oder der Berufungsführer den Gegner bittet, vorerst von der Bestellung eines OLG-Anwalts abzusehen (vgl. OLG Koblenz MDR 1996, 210 ), sich der Anwalt für den Berufungsgegner erst nach Berufungsrücknahme bestellt, um einen Verlustigkeits- und Kostenbeschluss zu erwirken (OLG Koblenz JurBüro 1993, 486) oder wenn der Berufungsgegner die Bewilligung von Prozesskostenhilfe zur Verteidigung gegen die Berufung begehrt, bevor die Berufungsbegründung vorliegt (BGH FamRZ 1988, 942 für die Revision; OLG Karlsruhe, FamRZ 1987, 844; Senat, Beschluss vom 6. August 1998, 15 UF 453/98).
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